AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbe-, Mode-, Industriefotografen

1. Mit dem Auftrag akzeptiert der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen.

2. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung des Arbeitsaufwandes.
Abgerechnet wird immer der tatsächliche Aufwand der Produktion und die durch den Kunden veranlasste und abgerufene Leistung. Eine Tagespauschale (Tagessatz) bezieht sich auf 8 Stunden, Mehrstunden werden als Overtime (1/8 Tagessatz pro Std.) abgerechnet. Verzögerungen die der Fotograf nicht zu verantworten hat, wie verpätete Anlieferung der Produkte, Schwierigkeiten und Verzögerungen der Zubereitung durch das Foodstyling, Wartezeiten beider Abstimmung per Email, gehen in die Fotozeit ein und wird als solche berechnet.

3. Dem Fotografen zur Bearbeitung übergebene Gegenstände, Vorlagen, Layouts, Display-Stücke usw. werden sorgfältig behandelt.
Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle Gegenstände vor Überlassung an das Fotostudio entsprechend zu versichern.

4. Bei Überschreitung vereinbarter Liefertermine stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Verzugs zu, wenn der Termin aus Gründen überschritten wurde, die ich nicht zu vertreten habe: besonders in Fällen von höherer Gewalt oder Schlechtwetter bei Außenaufnahmen.

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nurinnerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als auftragsgemäß angenommen. Zum Fototermin anwesende Representanten des Autraggebers oder Agentur, sind mit einer verbindlichen Kompetenz auszustatten, die Fotos zu korrigieren und anzunehmen. Die Fotos gelten in dem Fall als sofort auftragsgemäß angenommen. Spätere Beanstandungen sind dann nicht mehr möglich.

6. Wenn mir freie Gestaltung des Auftrags ausdrücklich überlassen wurde, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes, der Beleuchtung und der angewendeten optisch-technischen Mittel ausgeschlossen.

7. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahmeproduktion gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand berechnet.

8. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Besteller nur die Erlaubnis zur einmaligen Wiedergabe für eigene Werbezwecke
a) für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Kataloge usw.) oder
b) für Inserate und inseratähnliche Publikationen.

Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Abbildung im Internet, Klein- oder Großplakat, Display, Packungen, Kalender, auf Titelseiten, im Text- oder Bildteil von verkäuflichen Druckerzeugnissen, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Postkarten usw., bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, Namensnennung und entsprechender Honorierung.

9. Als Fotograf bin ich nicht zur Klärung und Ablösung eventueller Rechte Dritter verpflichtet. Werden durch die Veröffendlichung meines Fotos die Rechte Dritter berührt, beispielsweise die Urheberrechte einer Person (Bildhauer oder Architekt), die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person oder Objekte die möglicherweise durch Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige Schutzrechte geschützt sind, verletzt, so haftet der Nutzer d.h. Auftraggeber für die Klärung und Ablösung der Rechte Dritter für seine Veröffentlichung. Ich bin nicht haftbar, wenn Dritte die Bildverwertung unter Berufung auf ihre Rechte blockieren.

10. Foodstylisten, Fotomodelle, Dekorateure haben ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Kunden / Auftraggeber, nicht mit dem Fotografen.

11. Als Fotograf und Urheber kann ich alle meine Bilder zur Eigenwerbung, Beispielsweise im Internet auf eigener Homepage veröffentlichen. Im Rahmen der Treupflicht werde ich eine angemessene Karenzzeit abstimmen und einhalten, um die Verwertung durch den Kunden nicht zu stören.

12. Die Lieferung des Fotografen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. An vom Kunden übergebenen Material oder von ihm übergebenen, ihm gehörenden sonstigen Gegenständen, hat der Fotograf ein Zurückbehaltungsrecht bis sein Honorar, Spesen, Schadenersatz usw. gedeckt sind.

13. Negative und Original-Kameradateien (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Sie werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen dem Auftraggeber übertragen und zwar gegen Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens den Aufnahmepreis. Die Aufbewahrung der Negative und RAW-Dateien erfolgt ohne Gewähr. Das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt unberührt.

14. Digitale Bilddatensätze werden nicht archiviert, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich bei seiner Bestellung. Die elektronische Archivierung ist in jedem Fall kostenpflichtig und wird gesondert berechnet. Digitale Fotos werden üblicherweise im RGB-Modus erstellt und im Tiff-Format abgegeben. Eine Wandlung in CMYK-Farbraum ist kostenpflichtig.

15. Der Fotograf haftet nicht für die farbverbindliche Wiedergabe seiner Fotos in der Reproduktion und Druckweiterverarbeitung. Bei Digitalfotos ist der Auftraggeber ausdrücklich gehalten ein Proof zu bestellen, oder die verwendeten Fotos in einem geeigneten Proofverfahren zu überprüfen und gegebenenfalls auf eigene Kosten zu korrigieren.

16. Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages nach Rechnungsstellung innerhalb einer Woche zu ohne Abzug (Skonto) zu erfolgen. Wechsel und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Käufers oder Bestellers. Verzugzinsen werden 14 Tage nach Fälligkeit in Rechnung gestellt.

17. Für meine Arbeitsleistung wird ein Honorar (Stundensatz, Tagessatz, vereinbarte Pauschale) in Ansatz gebracht. Alle Material- und sonstigen Nebenkosten (Modellhonorare, Requisiten und deren Beschaffung, Reisekosten etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

18. Alle mir zum Fotografieren übergebenen Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und dergleichen zu versichern.

19. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von mir zu vertreten sind; u.a. Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz der Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Agenturen und der Werbeträger.

20. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar von 50% des Netto-Honorars plus Nebenkosten berechnet werden.

21. Alle fotografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandten Schutzrechten vom 1. Januar 2008 (BGBI. I 2007, S.2513 ff.) geschützt. Das Urheberrecht verbleibt immer beim Fotografen und allein die Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu. Eine fragmentale, veränderte oder verfremdete Darstellung Bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung und Nachhonorierung. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen und Begleichung der Rechnung werden die Nutzungsrechte nur an den endgültig ausgewählten Aufnahmen für die Dauer von 2 Jahren ab Rechnungsdatum übertragen.
Die übrigen Aufnahmen / Bilddateien sind zu löschen. Der Name des Fotografen ist bei der Wiedergabe der Bilder anzugeben. Nach § 13 Satz 1 UrhG hat jeder Fotograf ein Recht darauf, als Urheber der von ihm geschaffenen Bilder genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Urheberrecht des Fotografen, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung mindestens in Höhe des üblichen Preises des Vertragsgegenstandes zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Betriebssitz des Fotografen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.

23. Abweichende Bedingungen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen

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