Künstlersozialkasse – Was Sie zahlen – und wer wirklich profitiert.

veröffentlicht am: 11. Dezember 2025

Die Beauftragung eines Fotografen umfasst nicht nur das vereinbarte Honorar. Zusätzlich fällt die gesetzlich vorgeschriebene Künstlersozialabgabe (KSA) an, die aktuell rund 5 % beträgt und an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt wird.

Der Grundgedanke hinter diesem System ist nachvollziehbar: Selbstständige Kreative sollen sozial abgesichert werden – ähnlich wie Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig selbst tragen. Finanziert wird dies unter anderem durch die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber sowie durch einen Bundeszuschuss.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses System nicht für alle kreativen Betriebe gleichermaßen funktioniert.

In unserem Studio sind mehrere Mitarbeiter beschäftigt. Damit gelten wir rechtlich nicht mehr als klassischer Einzelkünstler, sondern als Unternehmen. Das hat zur Folge, dass ich als Selbstständiger selbst keine Leistungen der Künstlersozialkasse erhalten. Meine Kranken- und Rentenversicherung tragen ich vollständig selbst – zusätzlich zu den Arbeitgeberanteilen für unsere Angestellten, die Künstlersozialabgabe fällt auf unsere Honorare dennoch in voller Höhe an, obwohl wir persönlich nicht von der KSK profitieren.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt:
Unternehmen mit Mitarbeitern erwirtschaften naturgemäß höhere Umsätze als Soloselbstständige. Dadurch entstehen auch höhere KSK-Abgaben. Kreative Betriebe wie unserer leisten somit einen überproportionalen Beitrag zur Finanzierung des Systems, ohne selbst Anspruch auf dessen Leistungen zu haben.

Warum spreche ich dieses Thema offen an?

Nicht aus Kritik an der Idee der KSK selbst, sondern weil es in der Praxis regelmäßig zu Missverständnissen führt:

  • Manche Auftraggeber gehen davon aus, dass die Abgabe direkt dem beauftragten Studio zugutekommt. Das ist in unserem Fall nicht so.
  • Teilweise werden bewusst GmbHs beauftragt, um die Abgabe zu vermeiden. Kreative Unternehmen mit Mitarbeitern geraten dadurch strukturell ins Hintertreffen.
  • Werden zusätzliche kreative Leistungen – etwa Food- oder Prop-Styling, Assistenz oder Hair & Make Up Artists – über unsere Rechnung organisiert, kann die KSK-Abgabe unter Umständen mehrfach auf dieselbe Wertschöpfung anfallen.

Aus diesem Grund raten wir dazu, dass externe Dienstleistungen an den Kunden direkt berechnen werden. Zudem weisen wir auf unseren Angeboten und Rechnungen ausdrücklich auf die Künstlersozialabgabe hin, obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Unsere Erfahrung zeigt, dass manche Auftraggeber mit dem Thema nicht vertraut sind.

Transparenz schafft hier Klarheit und bildet die Grundlage für eine faire Zusammenarbeit.

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich ein sinnvolles Instrument zur sozialen Absicherung kreativer Berufe. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Ausgestaltung, dass insbesondere kleinere kreative Unternehmen mit Mitarbeitern in bestimmten Bereichen benachteiligt werden können.

Stephan Röcken

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